 |
Lehrlings-Info-Ecke - Auflösung der
Lehre
Wenn Du den falschen Beruf gewählt hast
oder sich wichtige Probleme in Deiner Lehre nicht beheben lassen, wirst Du
Dir einen Wechsel überlegen müssen. Wichtig dabei: Löse Dein bestehendes
Lehrverhältnis möglichst erst auf, wenn Du eine neue Lehrstelle hast. Nach
Beendigung der Probezeit ist eine Auflösung des Lehrvertrages nur in den
folgenden Fällen möglich:
-
Aus
wichtigen Gründen: Dies ist u.a. dann der Fall, wenn Deine
Lehrmeisterin nicht über die nötigen Voraussetzungen zur
Ausbildung verfügt, Deine eigenen Fähigkeiten für die Lehre
nicht ausreichen, Deine Gesundheit am Arbeitsplatz gefährdet
ist, Du sexuell belästigt wirst oder weil die Bedingungen
nicht mehr dem Lehrvertrag entsprechen.
Überlege Dir jedoch eine Auflösung gut und
ausgiebig. Einmal kannst Du die Lehre abbrechen. Wenn Du Glück hast, findest
Du eine andere Lehrstelle. Bedenke aber, dass Dein zukünftiger Lehrmeister
bei der alten Lehrstelle nachfragt.
Bei einer erneuten Auflösung schwinden die
Chance dann aber rapide, um noch eine dritte Lehrstelle zu beginnen.
|
 |